ELENA - der "elektronische Entgeltnachweis"

Mit dem Elena-Verfahrensgesetz vom 28. März 2009 wurde vom Gesetzgeber ein Verfahren beschlossen um zukünftige Anträge auf Sozialleistungen zu vereinfachen, zu beschleunigen oder leichter ablehnen zu können. In eigenen Worten wirbt die ELENA-Site unter den Floskeln „weniger Bürokratie - mehr Effizienz“. Das Gesetz sieht vor, dass die Unternehmen seit dem ersten Januar 2010 an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten verschlüsselt senden, wo sie unter einem Pseudonym abgespeichert werden. Ab 2012 soll das ELENA- Verfahren starten: Für die Bewilligung der Anträge auf Arbeitslosengeld, Wohngeld, Bundeselterngeld etc. sollen die erforderlichen Daten aller Lohnabhängigen unter Einsatz von Signaturkarten derjenigen, die Leistungen beantragen könnten, abgerufen werden können. Vorteilhaft sei dabei vor allem das geringere Arbeitsaufkommen der Unternehmen an papiergebundene Entscheidungen, die dadurch wegfielen.

Zurück geht die Idee dieser zentralen Datenspeicherung auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter der rotgrünen Regierung. Unter der Bezeichnung JobCard kam der ELENA-Vorgänger auf Vorschlag der Hartz-Kommission und der Forderung der Arbeitgeberverbände zustande. Neben der Agentur für Arbeit beteilig(t)en sich Großunternehmen wie Volkswagen und die Deutsche Lufthansa am ELENA Pilotprojekt, der bisher größten in Angriff genommenen zentralen Datenspeicherung über Lohnabhängige in Deutschland.

Bereits am 07.05.2003 forderte der Bundesbeauftragte für Datenschutz dass, das Job-Card-Verfahren und die mit ihm verbundene Datenspeicherung auf Vorrat datenschutzrechtlich geprüft werden müsse.

Das Unabhängige Bundeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein erklärte am 25. Juli 2008:

„Die millionenfache Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der zentralen Speicherstelle sei unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat, da nicht abzusehen sei, ob die Daten jemals überhaupt benötigt werden.“

Nachdem öffentlich wurde, dass die ZSS über die Beteiligung der Beschäftigten an Streiks jeder Art, Fehlzeiten, Gehaltshöhe, Abmahnungen, etc. sammelt, teilte das Bundesministerium für Arbeit urpötzlich mit, dass Streikzeiten als solche angeblich nicht mehr zu erfassen seien. Der ELENA-Beirat empfahl nun nach Jahren alle zu erhebenden Daten nochmals auf zwingende Notwendigkeit hin zu überprüfen. Als ob die Speicherung so wichtiger Daten nicht weit vorher hätte ausgeschlossen werden müssen. Das Interesse daran lag offenbar nicht vor. Nach wie vor enthält ELENA Freitextfelder in den Formularen für Bemerkungen der Unternehmen zu den Beschäftigten, die vielerlei Spielraum lassen. Gründe für die Kündigung wie Unpünktlichkeit, Nachlässigkeit der Kleidung, Faulheit, religiöse oder politische Agitation, oder seien es kinderbedingte Fehlzeiten Alleinerziehender.

Auf jede Menge wichtigste Daten hat nach jetziger Gesetzeslage zuerst die Bundesagentur für Arbeit Zugriff. Ab 2015 sollen auch Krankenkassen, Studentenwerke, Renten- und Unfallversicherung auf die Daten zurückgreifen können. Und das lässt sich per Gesetz ausdehnen.

Der Datenumfang und die Zentralität der Datenspeicherung bieten schon bei „legaler Nutzung“ allen dann darauf zurückgreifenden Institutionen, die Möglichkeit umfassender Kontrolle und Überwachung. Wer einmal als Lohnabhängiger per Datensatz gebrandmarkt wurde, wird es schwer haben aus dem Gestrüpp bürokratischer Regelungen herauszukommen.

Wenn man bedenkt in welchen Ausmaß in der Vergangenheit von staatlichen Stellen und Unternehmen - auch „widerrechtlich“ - Daten erfasst und gespeichert wurden, liegt auf der Hand, dass das Projekt ELENA auf dem besten Wege ist, hinlänglich bekannte Überwachungsmethoden bei weitem in den Schatten zu stellen.

GAC - 2010-02-03